Rollstuhlgerecht
Kunden mit eingeschränkter Mobilität bieten wir rollstuhlgerechte Fahrzeuge für einen bequemen Transport.
Arzttermine
Pünktlich und zuverlässig fahren wir Sie zu Ihren Arztterminen und sorgen auch für eine reibungslose Rückfahrt.
Krankenhaus
Krankenhausfahrten auch über die Grenzen des Landkreises Uelzen sind kein Problem für uns.
Was Sie wissen sollten
Hinweise zur Krankenbeförderung
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
Ausnahmen sind Fahrten zu stationären Behandlungen. Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kasse. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und bei dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulanten Behandlungen im Krankenhaus)
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben a.G, Hm oder BI und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne amtlichen Nachweis:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u. a. als Anwesendheitsbescheinigung).
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien- Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt ist erforderlich und muss auch von Ihrer Krankenkasse bestätigt werden. Der gesetzliche Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden.
Es muss kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung Krankenkasse entrichtet werden.
Dialysepatienten
Der Personentransport mit Dialysepatienten ist für uns eine Herausforderung. Für Notsituationen bei der Hin- / Rückfahrt (speziell nach der Behandlung) ist unser Fahrpersonal bestens ausgebildet.
Eine schriftlichen Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse ist erforderlich. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Der Eigenanteil wird entweder bar im Taxi entrichtet oder per Rechnungslegung durch unsere Zentrale an Sie angefordert. Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unsere Zentrale, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).
Strahlen- / Chemotherapie
Eine vorherige schriftlicher Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse ist erforderlich! Auch eine ärztliche Verordnung wird benötigt (meist für mehrere Fahrten).
Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.
Je nach Genehmigung der Krankenkasse
Der gesetzliche Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden,
bzw. der gesetzliche Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises bzw. einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Es ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Kein Eigenanteil ist bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze) zu entrichten.
Gesetzlicher Eigenanteil: Mindestens 5 Euro bzw. 10% des Fahrpreises jedoch höchstens 10 Euro.
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
Für die Abrechnung benötigen wir von Ihnen:
- den Namen Ihrer Krankenkasse
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- Ihr Geburtdatum
- Ihre Versicherungsnummer
- Ggf. Nummer des Befreiungsausweises
Dann dürfen Sie Ihre Unterschrift auf dem Abrechnungsbeleg und Beförderungsschein nicht vergessen.
Die ärztliche Verordnung verbleibt bei uns, sie muss mit der Rechnung eingereicht werden.